Seniorenwegweiser 2020

110 5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Die Pflegeversicherung 5.1 Grundsätzlich berät bei allen Fragen zumThema Pflege der Pflegestützpunkt im Landkreis Marburg-Biedenkopf (siehe Seite 40). Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei gilt Pflegekasse ist gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörige oder bevollmächtigte Personen stellen. Die Pflegekasse beauftragt denmedizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, das den medizinischen Dienst MEDICPROOF mit der Begutachtung beauftragt. Bei der Begutachtung wird die Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen betrachtet und über ein gewichtetes Punktesystem bewertet. Nach dem Gesamtpunktwert bestimmt sich der Pflegegrad. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, in denen unterschiedliche Leistungen gewährt werden. Wird das Ergebnis der Pflegegradbestimmung angezweifelt, kann durch ein kostenloses Widerspruchsverfahren eine Neuüberprüfung durch die Pflegekasse veranlasst werden.

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