Seniorenwegweiser 2020

56 3. Altersgerecht wohnen So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, daswünschen sich diemeistenMenschen. Jedoch sind vieleWohnungen nicht barrierefrei und damit den Bedürfnissen vonMenschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nicht gerecht. Treppen, Schwellen, fehlende Handläufe oder ein zu enges Badezimmer erschweren das selbstständige Wohnen. Dabei kann schon das Anbringen eines Haltegriffes im Bad eine „kleine Maßnahme mit großer Wirkung“ sein. Es ist wichtig, rechtzeitig an die altersgerechte Umgestaltung derWohnung zu denken. DieWohnberatungsstellen bieten eine umfassende kostenlose Beratung und Begleitung bei notwendigen Umbaumaßnahmen an. Und dies gilt nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben. Auch ein Umzug in barrierefreiesWohnen kann über die wohnumfeldverbessernde Maßnahme der Pflegeversicherung finanziert werden, hier muss allerdings ein Pflegegrad vorhanden sein. Zum Tätigkeitsspektrum gehören die Beratung zu Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen und Umbaumaßnahmen wie z.B. Türverbreiterungen, Badezimmerumbau mit bodengleicher Dusche. Angeboten werden umfassende Hilfen, wie man sein Zuhause – auch vorausschauend planend – sicher, praktisch und bequemeinrichten undwie die persönliche Pflege erleichtert werden kann. Esmuss nicht gleich einUmbau sein. Schon kleine Veränderungen, Alltagshilfen und Hilfsmittel können viel bewirken. Barrieren und andere Mängel sollten nicht als „naturgegeben“ hingenommen werden. Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich an die qualifizierten Wohnberatungsstellen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Wohnberatung 3.1 © toa555 - stock.adobe.com © anja koehler/andereart.de

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